AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nexus Energy Technology GmbH. Stand: 04.09.2026.
AGB als PDF herunterladen ↓§ 1
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Nexus Energy Technology GmbH (nachfolgend «Anbieter»), die im Rahmen von Projekten der Gebäudeautomation, Elektrotechnik, technischen Projektleitung und Beratung erbracht werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihnen vom Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2
Leistungsgegenstand und Pflichtenheft
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem konkreten Angebot, dem unterzeichneten Auftrag oder einem separaten Pflichtenheft. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
Änderungen des Leistungsumfangs während der Projektlaufzeit (Nachträge) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können eine Anpassung des Preises und der Termine zur Folge haben.
§ 3
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Leistung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge (z. B. Baustellenzugang, Netzanschlüsse) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen, die auf ein Verschulden des Kunden oder Dritter (andere Gewerke) zurückzuführen sind, berechtigen den Anbieter zu einer angemessenen Fristverlängerung und zur Verrechnung von Mehrkosten (Wartezeiten, Nacharbeiten).
§ 4
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abrechnungsmodalitäten: Die Abrechnung erfolgt nach der im Auftrag oder Angebot definierten Methode. Wird keine spezifische Abrechnungsmethode (z. B. Pauschalpreis oder Fixum) schriftlich vereinbart, gilt automatisch folgende Regelung:
- Die Abrechnung erfolgt monatlich nach effektivem Aufwand (Zeit- und Materialbasis).
- Der Anbieter erstellt Ende Monat eine Rechnung über die im abgelaufenen Monat erbrachten Leistungen.
- Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Aufträgen mit längerer Laufzeit oder hohem Volumen behält sich der Anbieter das Recht vor, auch bei Pauschalvereinbarungen angemessene Akontorechnungen zu stellen.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, Mahngebühren zu erheben und die weiteren Arbeiten bis zum Eingang der Zahlung einzustellen.
§ 5
Urheberrecht und Dokumente
Alle vom Anbieter erstellten Unterlagen, insbesondere Elektroschemata, Funktionsbeschriebe, Konzepte, Pläne und Software-Codes, sind urheberrechtlich geschützt.
Die Nutzungsrechte an diesen Unterlagen gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen des Anbieters auf den Kunden über. Bis dahin dienen die Unterlagen ausschliesslich dem vereinbarten Projektzweck.
Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
§ 6
Abnahme und Gewährleistung
Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine Abnahme durch den Kunden. Wird die Abnahme nicht innerhalb von 10 Tagen nach Inbetriebsetzung verweigert, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
Mängel sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich zu melden. Der Anbieter hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
§ 7
Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche oder Folgeschäden an anderen Gewerken ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 8
Schlussbestimmungen
Es gilt das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters (Bülach).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.